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Gehobener Dienst
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Grundsätzliche Hinweise zum Sporttest:

Die Tätigkeit im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst erfordert eine solide körperliche Fitness. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Sporttest, sollte man dauerhaft sportlich aktiv sein und nicht versuchen eine kurzfristige körperliche Fitness zielgerichtet für den Sporttest aufzubauen. Um den hohen Anforderungen gerecht werden zu können, ist regelmäßiger Kraftausdauersport und eine gute körperliche Kondition zusammen mit einer insgesamt gesunden Lebensweise und gesunder Ernährung unbedingt erforderlich.

 

Einsatzbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

(Brand(ober)inspektor-Anwärter · Brandinspektor [A9] · Brandoberinspektor [A10] · Brandamtmann [A11] · Brandamtsrat [A12] · Brandoberamtsrat [A13])

Der Dienst bei der Berufsfeuerwehr ist interessant und abwechslungsreich. Die Aufgaben der Feuerwehr in den Gebieten Rettungsdienst, Technische Hilfeleistung, Brandbekämpfung und Katastrophenschutz erfordern verantwortungsbewusstes und teamorientiertes Handeln sowie die Bereitschaft, sich uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen. Vertrauenswürdiges Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes ist ebenso Pflicht wie die Befolgung dienstlicher Anordnungen.

 

Einstellungsvoraussetzungen bei der Berliner Berufsfeuerwehr

Für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes darf zugelassen werden, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt;
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt;
  • das Studium in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung mit der Diplomprüfung an einer Fachhochschule oder dem Bachelor-Abschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studium an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen hat oder
  • einen Diplomabschluss an einer Universität oder einen Masterabschluss in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung abgelegt hat oder
  • einen Diplomabschluss an einer Fachhochschule oder Universität, einen Bachelor-Abschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studiengang oder einen Masterabschluss in einer sonstigen Fachrichtung abgelegt hat und über eine für die Verwendung in der Laufbahn förderliche Zusatzqualifikation verfügt;
  • höchstens 35 Jahre alt ist, d.h. das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  • im Besitz eines Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als 1 Jahr) ist; 
  • die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B besitzt;
  • nach dem Ergebnis eines Eignungsverfahrens für die Verwendung in der Laufbahn körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit geeignet ist;

 

Körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen:

Der Bewerber muss nach dem Ergebnis der feuerwehrärztlichen Untersuchung uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich sein. Hierbei darf die unkorrigierte Sehschärfe den Wert von 0,5 auf beiden Augen nicht unterschreiten. Weitere Hinweise (speziell für Brillenträger) zur Sehfähigkeit erhalten Sie unter der Rufnummer 030 / 4664 991 686 (Polizeiärztlicher Dienst).

Die Körpergröße muss mindestens 1,65 m betragen.

 

Einstellung

Einstellungen erfolgen nach Maßgabe freier Stellen. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Brandoberinspektor-Anwärter/in".

 

Besoldung, Versicherung, Urlaub, Arbeitszeit

Während der Ausbildung erhält der Beamte Anwärterbezüge, deren Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) der verlinkten PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen entnommen werden können.

Nach bestandener Laufbahnprüfung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erhält er Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A 10. Die aus dem Schichtdienst entstehenden Erschwernisse werden durch die Zahlung von Zulagen ausgeglichen.

Beamte sind nicht Sozialversicherungspflichtig und entrichten keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit Januar 2009 unterliegen Beamte allerdings der Krankenversicherungspflicht. Sie haben jedoch weiterhin die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten Krankenversicherung.

Beamte erhalten im Regelfall über ihren Dienstherren Beihilfezahlungen, die einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung abdecken. Für die restlichen Kosten müssen Beamte eine Krankenversicherung unter Berücksichtigung der Beihilfevorschriften, abschließen.

Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 26 Tage und steigt mit dem Lebensalter auf 30 Tage. Während der Ausbildung soll der Erholungsurlaub in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden.

Der Einsatzdienst erfolgt im 12-Std-Schichtbetrieb, und zwar auch an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit. Die daraus entstehenden Erschwernisse werden durch die Zahlung von Zulagen ausgeglichen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt unter Berücksichtigung der Bereitschaftszeiten im Durchschnitt 48 Stunden in der Woche.

 

Ausbildung

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 3 Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können nach näherer Bestimmung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die für die Ausbildung förderlichen Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule angerechnet werden.

Schwerpunkt der Ausbildung ist die Befähigung zur Führung von taktischen Einheiten und zur Wahrnehmung der Aufgaben in einer Führungsposition in Feuerwachen als Wachabteilungsleiter. Darüber hinaus sollen die Beamten nach angemessener Einarbeitungszeit und gegebenenfalls entsprechender Weiterbildung als Sachbearbeiter und Gruppenleiter eingesetzt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, vermittelt die Ausbildung neben allgemeinen beamtenrechtlichen Inhalten insbesondere folgende Inhalte:

  • feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Fachkenntnisse und Fertigkeiten;
  • feuerwehrtaktische Fachkenntnisse und Fertigkeiten; 
  • Kenntnisse der Kommunikationstechnik und deren Anwendung; 
  • Kenntnisse des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes; 
  • Kenntnisse und Fertigkeiten in der Menschenführung; 
  • Kenntnisse in Verwaltung, Organisation und Betriebswirtschaftslehre; 
  • Kenntnisse in Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr; 
  • Kenntnisse und Fertigkeiten zu angemessenem persönlichen Verhalten (Vorbildfunktion) und zur Stressbewältigung; 
  • Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbildungs- und Präsentationstechniken; 
  • Sport

Der Anwärter nimmt an der Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst einschließlich der "Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst". Im Anschluss daran erfolgt die Ausbildung zum Staffelführer. Die Inhalte der praktischen Ausbildungsabschnitte werden an die besonderen Anforderungen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes angepasst.

Im Rahmen der Teilnahme an der Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Feuerwehrtechnische Grundausbildung) wird dem Anwärter die Befähigung zum Rettungshelfer (80 Stunden) vermittelt. Diese Kenntnisse sind als Minimum einer rettungsdienstlichen Ausbildung für die Durchführung lebensrettender Maßnahmen im Feuerwehrdienst, für die Funktion als Vorgesetzter von Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und für Aufgaben der Einsatzführung, auch unter Einbeziehung des Rettungsdienstes, erforderlich.

Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung.

 

Probezeit

Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann nach Maßgabe freier Stellen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur "Brandoberinspektor/in" ernannt werden und erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A10. Vor der Ernennung zum Beamten auf Probe und nach Ableistung der Probezeit erfolgt nochmals die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung durch den Ärztlichen Dienst. Während der Probezeit, die in der Regel 3 Jahre (die Mindestprobezeit beträgt 1 Jahr) dauert, müssen sich die Beamten in den Dienstgeschäften der Laufbahn bewähren. Hierzu gehört insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an Unterweisungen, in denen die fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten als Voraussetzung für die Wahrnehmung von Spezialfunktionen und Vorgesetztenfunktionen vertieft und erweitert werden sowie der praktische Einsatzdienst in den Feuerwachen.

 

Praxis

Nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit erfolgt die Ernennung zum/zur Beamten auf Lebenszeit. Gleichzeitig ist damit die Grundlage für alle Beförderungsämter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes geschaffen. Beförderungen hängen von den dienstlichen Leistungen, weiterer Qualifizierung durch Fortbildungen sowie freien Stellen ab.

 

Der Dienst in den Feuerwachen erfolgt in den ersten Jahren als Wachabteilungsleiter in einer Feuerwache. Der Leiter einer Wachabteilung ist verantwortlich für den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft des zugewiesenen Personals sowie der Fahrzeuge und Geräte. Zum Tätigkeitsbereich gehört das Führen einer taktischen Einheit im Einsatzgeschehen und Führungsfunktion im Katastrophenschutz. Weiterhin gehört die bereichsübergreifende Zusammenarbeit mit den Serviceeinheiten und Fachbereichen in den Direktionen sowie Hilfsorganisationen und Polizei zu den Aufgaben des Wachabteilungsleiters.

 

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ihre Bewerbung kann jedoch nur dann zügig bearbeitet werden, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen. Erst im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens ist dann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform zusammen mit folgenden Unterlagen auf dem Postweg zu:

 

BITTE KEINE ORIGINALE EINSENDEN; SONDERN NUR DEUTLICH LESBARE ABLICHTUNGEN!
Wir bitten Sie, keine Bewerbungen per Mail zu senden!

Zur Beachtung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Portokosten bei der Rücksendung wird gebeten, auf die Verwendung von Schnellheftern und Sichthüllen zu verzichten. Diese werden nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
 

Berliner Feuerwehr

Bewerbungsbüro

FI PM 1

Rathausstraße 70

12105 Berlin

Tel. 030 / 387 10 888

Fax 030 / 387 28 909

bewerbungsbuero@berliner-feuerwehr.de

 

Da im Bereich des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes der Frauenanteil stark unterrepräsentiert ist, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen, sofern sie die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen, werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Für eine Beratung steht Ihnen das Bewerbungsbüro unter der oben aufgeführten Rufnummer zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen die Besichtigung einer Feuerwache, um das mögliche neue berufliche Betätigungsfeld besser kennen zu lernen. Eine telefonische oder persönliche Anmeldung nimmt jede Feuerwache gern entgegen. 

Auswahlverfahren

Voraussetzung für eine Einstellung bei der Berliner Feuerwehr ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Das Prüfungsverfahren besteht aus folgenden Bestandteilen:

  1. Potenzialanalyse – Die Potenzialanalyse basiert auf einem psychometrischen Verfahren, im Rahmen dessen die Bewerber an Hand von Tests ihre persönlichen Fähigkeiten und Persönlichkeiten offenbaren sollen. Das in der Potenzialanalyse ermittelte "Bewerberprofil" wird mit einem für die zu besetzende Stelle notwendigen Profil verglichen.
  2. Sporttest – Die Bewerber müssen ihre körperliche Fitness für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst im Rahmen eines Sporttests nachweisen. Bewerber, die die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, werden zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen und erhalten eine Einladung zum strukturierten Auswahlgespräch.
  3. Strukturiertes Auswahlgespräch mit AC-Elementen –Die genaue Ausgestaltung des strukturierten Auswahlgesprächs (Konfliktgespräch, Rollenspiel, Präsentation o.ä.) obliegt der Auswahlkommission.


   Für die Bereiche:


   „Stufenausbildung“
   „Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst“
   „Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst“
   „Berufsanerkennungsjahr gemäß § 7 Rettungsassistentengesetz“


   Berliner Feuerwehr
   Serviceeinheit Finanzen und Innere Dienste
   Bewerbungsbüro
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   Fax 030 / 387 28 909
   E-Mail: bewerbungsbuero@berliner-feuerwehr.de


 

   Für den Bereich:


   „Höherer feuerwehrtechnischer Dienst“



 

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