Einsatzbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst
(Brandreferendar · Brandrat [A13] · Brandoberrat [A14] · Branddirektor [A15] · Leitender Branddirektor [A16])
Der Dienst bei der Berufsfeuerwehr ist interessant und abwechslungsreich. Die Aufgaben der Feuerwehr in den Gebieten Rettungsdienst, Technische Hilfeleistung, Brandbekämpfung und Katastrophenschutz erfordern verantwortungsbewusstes und teamorientiertes Handeln sowie die Bereitschaft, sich uneigennützig für das Gemeinwohl einzusetzen. Vertrauenswürdiges Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes ist ebenso Pflicht wie die Befolgung dienstlicher Anordnungen.
Einstellungsvoraussetzungen bei der Berliner Berufsfeuerwehr
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist;
- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt;
- ein wissenschaftliches Studium technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mehr als sieben Semestern an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule mit einer Diplomhauptprüfung abgeschlossen hat; oder
- ein wissenschaftliches Studium an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule einer anderen Fachrichtung abgeschlossen hat und zusätzlich an einer Fachhochschule ein technisches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat (in Ausnahmefällen dürfen die Auswahlkommissionen andere Bewerber durch Beschluss zulassen);
- die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes durch den Deutschen Städtetag (Lindenallee 13- 17 in 50968 Köln) erhalten hat;
- höchstens 35 Jahre alt ist, d.h. das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
- im Besitz des Deutschen Sportabzeichens und des Grundscheins der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ist oder deren Erwerb bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nachholt;
- die Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B besitzt;
- sportlich und sozial kompetent ist;
- die schriftliche und mündliche Eignungsprüfung besteht;
- nach dem Ergebnis der feuerwehrärztlichen Untersuchung feuerwehrdiensttauglich ist (auch Brillenträger-/innen können eingestellt werden, wenn die unkorrigierte Sehschärfe ± 0,5 auf dem einen und ± 0,5 auf dem anderen Auge nicht unterschreitet und die Sehschärfe mit korrigierender Sehhilfe (Brille) auf einem Auge mindestens 100% und auf dem anderen 80% erreicht (± 1,0 / 0,8). Kontaktlinsen sind nicht zulässig;
- nach seiner Persönlichkeit für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist (u.a. einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse).
Einstellung
Einstellungen erfgolgen nach Maßgabe freier Stellen. Angenommene Bewerber/-innen werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Brandreferendar(in)" in den Vorbereitungsdienst eingestellt und erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge, deren Höhe Sie (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) den verlinkten PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen entnehmen können.
Beamte entrichten keine Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Sie sind auch nicht krankenversicherungspflichtig; es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung unter Berücksichtigung der Beihilfevorschriften. Der Einsatzdienst nach der Ausbildung erfordert die Dienstleistung im Schichtbetrieb, und zwar auch an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit. Die daraus entstehenden Erschwernisse werden durch die Zahlung von Zulagen ausgeglichen. Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 26 Tage und steigt mit dem Lebensalter auf höchstens 30 Tage. Während der Ausbildung soll der Erholungsurlaub geschlossen in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden.
Ausbildung und Probezeit
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können Zeiten einer praktischen Tätigkeit die Voraussetzung für die Ablegung der oben genannten Prüfungen sind, sowie für die Ausbildung förderliche Zeiten einer beruflichen Tätigkeit vor oder nach Bestehen der Prüfung bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu sechs Monaten angerechnet werden. Brandreferendare/innen sollen während des Vorbereitungsdienstes einen Einblick in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche erhalten. Sie sollen deshalb Feuerwehren unterschiedlicher Größe kennenlernen, einen Eindruck von der Arbeit einer Landesfeuerwehrschule, insbesondere durch Mitwirkung bei der Lehrtätigkeit, gewinnen und durch Teilnahme an einem Verwaltungslehrgang sowie durch Hospitation und Mitarbeit in kommunalen und staatlichen Verwaltungen Grundzüge von Verwaltungskenntissen erwerben. Erst danach sollen sie sich für eine berufliche Tätigkeit in einer Berufsfeuerwehr, einer Landesfeuerwehrschule oder Landesdienststelle entscheiden müssen. Die zweijährige Ausbildung enthält abwechselnd theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Die Ausbildungsabschnitte sind wie folgt gegliedert:
- die Brandreferendare/innen nehmen an der Grundausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst teil;
- die Brandreferendare/innen sollen mindestens drei Feuerwehren unterschiedlicher Größe kennenlernen;
- die theoretische Ausbildung wird in drei Führungslehrgängen und einem Verwaltungslehrgang vermittelt;
- es ist eine Wahlstation vorgesehen.
Die Ausbildung endet mit der Brandassessoren/innen-Prüfung. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann nach Maßgabe freier Stellen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur "Brandrat/rätin zur Anstellung" ernannt werden und erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A13. Während der Probezeit, die 3 Jahre (die Mindestprobezeit beträgt 1 Jahr) dauert, müssen sich die Beamten in den Dienstgeschäften der Laufbahn bewähren. Dienstzeiten im öffentlichen Dienst, die vor oder nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistet worden sind, sollen auf die Probezeit angerechnet werden, soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung dem zu übertragenden Amt entspricht. Nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit werden die Beamten nach Maßgabe freier Stellen zum/zur Brandrat/rätin und nach Vollendung des 27. Lebensjahres zum/zur Beamten/in auf Lebenszeit ernannt. Gleichzeitig ist damit die Grundlage für alle Beförderungsämter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes geschaffen. Beförderungen hängen von den dienstlichen Leistungen, weiterer Qualifizierung durch Fortbildungen sowie freien Stellen ab.
Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte übersenden Sie uns hierzu die in diesem Dokument aufgeführten Unterlagen bzw. Nachweise. Ihre Bewerbung kann nur dann zügig bearbeitet werden, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Dieses Dokument enthält außerdem einige wesentliche Hinweise zu den Inhalten und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
BITTE KEINE ORIGINALE EINSENDEN, SONDERN NUR DEUTLICH LESBARE ABLICHTUNGEN!
- Antrag an den Deutschen Städtetag
(Lindenallee 13-17 in 50968 Köln) auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes;- tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben!)
(schulische Qualifikation, Ausbildung, Art und Dauer der Beschäftigungszeiten bei Arbeitgebern oder Dienstherren);- drei Passbilder;
- Geburtsurkunde;
- Führerschein (beidseitig)
mindestens Klasse 3 oder B;- Deutsches Sportabzeichen und der Grundschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft;
- Zeugnis über die Ablegung der Diplom-Hauptprüfung oder der ersten Staatsprüfung;
- Zeugnisse und Beschäftigungsnachweise der Arbeitgeber nach Abschluss des Studiums;
- Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Anschrift und Stellenzeichen der personalaktenführenden Stelle bitte angeben!);
Zur Beachtung: Die von Ihnen eingesandten Unterlagen nehmen wir nur unverbindlich entgegen. Eine spätere Rücksendung der von Ihnen eingereichten Unterlagen ist aus Kostengründen nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Besichtigung einer Feuerwache, um das mögliche neue berufliche Betätigungsfeld besser kennenzulernen. Eine telefonische oder persönliche Anmeldung nimmt jede Feuerwache gern entgegen.
Wir beraten Sie gerne! Nutzen Sie dazu die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischer Dienst
030 / 387 10 888 |
für den höheren feuerwehrtechnischer Dienst
030 / 387 10 530 |
Mehr Informationen, nicht nur aus Berliner Sicht, finden Sie auf der Homepage der "Intrerressengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst" http://www.igbref.de/ .




